Zu der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland erklärt Volker Beck, Sprecher für Innenpolitik:
"Da rächt es sich, dass das BMI populistische Spielchen spielt, statt seine Hausaufgaben zu machen. Die Europäische Kommission wird Verfahren gegen 19 EU-Staaten wegen der Verletzung europäischen Flüchtlingsrechts einleiten (www.welt.de/politik/ausland/article146736140/19-EU-Staaten-wegen-Asylpolitik-auf-der-Anklagebank.html). Gerügt wird unter anderem die Verletzung der Asylverfahrensrichtlinie, die die Voraussetzungen für die Bestimmung „sicherer Herkunftsstaaten“ regelt. Diese Voraussetzungen sind bei Staaten, in denen Homosexualität kriminalisiert wird, offensichtlich nicht erfüllt. Dennoch haben mehrere EU-Staaten solche Staaten zu "sicheren Herkunftsstaaten" bestimmt – in Deutschland stehen Senegal und Ghana auf der Liste. Verfolgte Schwule und Lesben aus diesen Staaten haben faktisch kaum noch Aussicht auf Asyl. Auch in dem Gesetzentwurf zum Asylrecht, den das BMI gerade vorgelegt hat, tauchen Senegal und Ghana wieder als sichere Herkunftsstaaten auf.
Gemeinsam mit grünen Abgeordneten aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien, den Niederlanden, Österreich und Ungarn hatte ich die Kommission im Sommer zur Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren aufgefordert. Es ist gut, dass die Kommission nun aktiv wird. In den eingeleiteten Verfahren muss sie energisch darauf drängen, dass Staaten, in denen Homosexualität kriminalisiert wird, von der Liste gestrichen werden."
Das Schreiben von Volker Beck an die Kommission vom 20.07.2015 ist hier abrufbar:
http://www.volkerbeck.de/wp-content/uploads/2015/07/20150720-Juncker_Sichere_Herkunftsstaaten_LGBT_VB.pdf
Asylrecht/Vertrags- verletzungsverfahren: Ohrfeige mit Ankündigung für das BMI
