wies diese Klage nun ab. Die Rechte des Klägers seien nicht verletzt. Die Klage eines Mannes gegen homosexuelle Ampelpärchen im Münchner Glockenbach- und Gärtnerplatzviertel ist gescheitert. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) sah die Rechte des Klägers nicht verletzt,...