Jetzt hat sich, nach Informationen der SÜEDDEUTSCHE.de, das Verwaltungsgericht auf die Seite der Frau gestellt.
Eine lesbische Erzieherin hat einen großen Erfolg gegen ihren Arbeitgeber erzielt. Dieser darf ihr während der Elternzeit nicht kündigen, entschied das Augsburger Verwaltungsgericht. Der Fall war kompliziert. Denn die Erzieherin ist bei der Kirche angestellt, sie leitet einen katholischen Kindergarten.
Lesbische Erzieherin darf ihren Job behalten











